Das Factoring bietet Unternehmen eine kurzfristige Finanzierungsmöglichkeit und ist damit die Alternative zum klassischen Betriebsmittelkredit. Diese Alternative wird vor allem dann gern genutzt, wenn Bankkredite nur zu sehr hohen Zinssätzen oder mit hoher Besicherung vergeben werden können.
Es handelt sich dabei um den Ankauf offener Forderungen, die gegen Schuldner des Unternehmens bestehen. Als Käufer tritt hierbei eine Factoring-Gesellschaft auf, die diese Forderungen bewertet und anschließend den Gegenwert an den Factoring-Kunden, also das verkaufende Unternehmen, auszahlt. Dieser Kaufpreis ermittelt sich anhand der offenen Forderungen abzüglich eines Abschlags sowie eines Diskonts für weitere Leistungen das Factors. Zu diesen Leistungen können beispielsweise Ausfallgarantien gehören, aber auch das Debitorenmanagement kann vom Factor auf Wunsch übernommen werden. Abschlag und Diskont sind dabei frei verhandelbar.
Beim Factoring als Unternehmensfinanzierung werden grundsätzlich zwei Formen unterschieden. Dies ist zum einen das echte Factoring, das in der Praxis am häufigsten angewandt wird. Dabei übernimmt der Factor die Forderung samt des damit verbundenem Ausfallrisikos. Aufgrund dieses Risikos wird der Factor die Forderung ausführlich bewerten und bei vorhandenen Risiken einen entsprechenden Abschlag auf die Kaufpreiszahlung berechnen. Den Einzug der Forderung sowie das Mahnverfahren werden dabei vom Factor übernommen, das Unternehmen, welches die Forderung verkauft hat, muss keine Tätigkeiten mehr ausführen. Im Gegensatz hierzu verbleibt das Ausfallrisiko der Forderung beim unechten Factoring beim Unternehmen. Somit handelt es sich beim unechten Factoring eher um einen Kredit, bei dem die offenen Forderungen als Sicherheiten abgetreten werden. Sofern die Schuldner ihren Forderungen jedoch nicht mehr nachkommen können, muss das Unternehmen diesen Kreditausfall kompensieren.
Wird das Factoring vereinbart, kann zudem zwischen dem stillen und dem offenen Factoring unterschieden werden. Beim offenen Factoring werden die Schuldner über den Forderungsverkauf informiert und dürfen nur noch an den Factor leisten. Beim stillen Factoring hingegen bleibt der Forderungsverkauf für den Schuldner unsichtbar, so dass er auch weiterhin an das verkaufende Unternehmen leisten kann. Da hierbei für den Factor jedoch verschiedene Risiken bestehen, wird das stille Factoring nur selten angewandt.